Einwilligung in Livestream-, Foto-und Videoaufnahmen
Liebe Turnierteilnehmerin, Iieber Turnierteilnehmer, Im Rahmen der von Ihnen besuchten Veranstaltung 3. Meister der Schilde von Petyrshægen werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese können beispielsweise bei Veranstaltungen, Spielberichten, innerhalb der Vereinsgruppen - bspw. WhatsApp, Discord, Facebook -, auf Internetseiten, in Flyern und allgemeinen Werbeartikeln, etc. veröffentlicht werden.
Grundsätzliches zum Datenschutz
Nach Art. 6 Abs. 1 EU-Datenschutzgrundverordnung (fortan: DSGVO) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (hierzu gehören auch Fotos und Videos) nur rechtmäßig, wenn eine Einwilligung des Betroffenen oder ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Hierbei sind zur Auslegung auch die Regelungen des KunstUrhG (fortan: KUG) zur Auslegung heranzuziehen. Nach § 22 KUG ist eine Veröffentlichung grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der abgebildeten Person eingeholt wurde. Allerdings ist nach § 23 KUG eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden, oder sie "Personen der Zeitgeschichte" bzw. Teil einer Versammlung/ Veranstaltung sind. Diese Wertungen des KUG werden bei der Auslegung der EU-Datenschutzgrundverordnung entsprechend herangezogen.
Sofern eine Aufnahme veröffentlicht werden soll, welche nicht den Ausnahmen des § 23 KUG unterfällt, bedarf es der ausdrücklichen Einwilligung des Abgebildeten. Im Falle einer minderjährigen abgebildeten Person, bedarf es der Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Unterschreibt nur ein Erziehungsberechtigter, bestätigt dieser, dass er entweder alleine erziehungsberechtigt ist oder der andere Erziehungsberechtigte ebenfalls informiert und mit der Einwilligung einverstanden ist.
Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beim Datenschutzbeauftragten des Vereins unter: vereinsrat@maerkische-spielwelten.de widerrufen werden. Im Fall eines Minderjährigen genügt der Widerruf eines Erziehungsberechtigten - auch wenn beide Erziehungsberechtigten anfangs zugestimmt haben. Der Widerruf bewirkt, dass veröffentlichte Fotos/Videos aus den Internetauftritten des Vereins entfernt werden und keine weiteren Fotos/Videos eingestellt werden.
Bei Veröffentlichungen von Gruppenfotos/-videos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu, dass das Bild/Video entfernt werden muss.
Auf dem von Ihnen besuchten Turnier können Videoaufnahmen von einzelnen Spielen gemacht und live übertragen werden. Diese Aufnahmen können später auch in Datensystemen - bspw. Youtube, Twitch, etc. - veröffentlicht werden. Hierbei steht der jeweilige Abgebildete in Bild und Ton teilweise im Mittelpunkt. Es bedarf deshalb der
ausdrücklichen Einwilligung, Insofern gilt das oben Ausgeführte, sofern die Einwilligung erteilt wird, können entsprechende Ausnahmen angefertigt, Iive zur Verfügung gestellt und in Datenbanken - bspw. Youtube, Twitch etc. - einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt: werden. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass grundsätzlich nur die sog. Top-Table gestreamt werden. Soll nur der Nickname veröffentlicht werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Dieser kann nachträglich auch an den Datenschutzbeauftragten - via E-Mail - erteilt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Märkischen Spielwelten Petershagen e.V. – folgend nur „MSP“ genannt - ausschließlich für den Inhalt seiner eigenen Internetauftritte und Publikationen verantwortlich ist und dass Veröffentlichungen im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung durch Dritte kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Daher ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem MSP.
Die nachfolgenden Einwilligungen werden zur Verarbeitung digitalisiert und auf einem Datensystem gespeichert. Dies ist nötig, um Einwilligungserklärungen auch nach dem Turnier überprüfen zu können. Grundsätzlich wird nach Abschluss der Turnieranmeldung am Turniertag die Digitalisierung vorgenommen. Nach diesem Zeitpunkt hat ein Widerruf in der oben genannten Form zu erfolgen.
Was wird durch welche Unterschrift bestätigt?
Mit der Unterschrift unter Foto- und Videoaufnahmen bestätigt der Turnierteilnehmer, dass die MSP Foto- und Videoaufnahmen und den Vor- und Nachnamen, sowie den Nicknamen, des Betroffenen im Rahmen des oben ausgeführten veröffentlichen darf.
Mit seiner Unterschrift unter „Livestream" bestätigt der Turnierteilnehmer, dass die MSP des jeweiligen Turnierteilnehmers aufzeichnen und sowohl im Livestream als auch später in entsprechenden Datenbanken unter Nennung des Vor- und Nachnamens, sowie des Nicknamen, veröffentlichen darf.
Sofern die eine Einwilligung nicht erteilt wird, hat der jeweilige Turnierteilnehmer die von der Turnierorganisation zur Kennzeichnung verwendete Plakette jederzeit gut sichtbar zu tragen.
Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann eine Veröffentlichung nicht ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall bitten wir den Betroffenen, die mangelnde Einwilligung und den Ort der Veröffentlichung dem Datenschutzbeauftragten unter: vereinsrat@maerkische-spielwelten.de zu melden. Dieser wird dann unverzüglich versuchen, die Veröffentlichung zu unterbinden.
Einwilligung für das Turnier 3. Meister der Schilde von Petyrshægen
Sofern ein Turnierteilnehmer seine Einwilligung erteilen möchte, hat er das jeweilige Kästchen zu unterschreiben. Er bestätigt damit, dass er die obigen Ausführungen gelesen hat und in diese einwilligt. Sofern ein Turnierteilnehmer seine Einwilligung nicht erteilen möchte, bitten wir ihn, das jeweilige Kästchen mit einem -. zu kennzeichnen.